Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, untenstehend finden Sie die Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot vom 15.06.2026 des Landratsamts Konstanz.
Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wird im gesamten Gebiet des Landkreises Konstanz untersagt.
Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Verfügung wird aufgrund der aktuellen Wetterprognose und der Niedrigwassersituation in den Gewässern zunächst bis zum 31. August 2026 befristet.
2026-06-15 Allgemeinverfügung Entnahmeverbot 2026 (PDF / 260 KB)