Für die jährlichen Gebühren und Abgaben (Forderungen) der Stadt Tengen bestehen unterschiedliche Fälligkeitstermine.
Besteht ein Dauerauftrag, muss dieser von Ihnen selbst jedes Jahr geändert, bzw. angepasst werden.
Um weitere Kosten, wie z.B. Mahnkosten zu vermeiden, empfehlen wir diese wiederkehrenden Zahlungen über das Sepa-Einzugsverfahren zu veranlassen. Falls wir bereits von Ihnen eine Sepa-Lastschrift haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.
Für die Erteilung einer Sepa-Lastschrift, finden Sie das Formular auf unserer Homepage www.tengen.de (Bürgerservice ►Formulare ►Finanzen und Steuern ►Bankeinzugsermächtigung).
Gerne können Sie uns auch eine Nachricht, mit der Bitte um Zusendung des Formulars an folgende E-Mail zu- senden: stadtkasse@tengen.de
Die Abbuchung der einzelnen Fälligkeiten erfolgt immer zum unten aufgeführten Fälligkeitstag. Fällt dieser Termin auf ein Wochenende oder Feiertag, erfolgt die Abbuchung zum darauffolgenden Werktag (Arbeitstag).